Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. § 17 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
In der Gemarkung Thiemendorf Flur 3 wurde an dem Flurstück 53
Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271).
Die Ergebnisse liegen ab dem
01.10. 2018 bis zum 31.10.2018
in meinen Geschäftsräumen Spremberger Straße 3a in Niesky in der Zeit
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr vom Montag bis Freitag
zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
07.11.2018
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03588/201194 oder der E-mail-Adresse
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schlegel, mit Amtssitz in der Spremberger Straße 3a in 02906 Niesky oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), mit Sitz Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch vor ihrem Ablauf bei der vorstehend genannten Vermessungsstelle eingeht.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.
Niesky, den 12.09.2018
gez. Andreas Schlegel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schlegel
Spremberger Straße 3a
02906 Niesky