Verkaufsoffene Sonntage für 2018 - Wir bitten um Ihre Terminvorschläge
Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz ermächtigt die Gemeinden, die Öffnung von Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich bis zu 4 Sonntagen zwischen 12.00 und 18.00 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten (§ 8 Abs. 1 SächsLadÖffG).
Die Öffnung aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse wie z.B. traditionelle Straßenfeste, Weihnachtsmärkte oder örtlich bedeutende Jubiläen, sind für Verkaufsstellen an zusätzlichen Sonntagen möglich, soweit die Verkaufsstellen von dem Ereignis betroffen sind.
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